Steuerberater in der Kritik: OLG Karlsruhe verurteilt unerlaubte Rechtsdienstleistung trotz Freundschaftsbeziehung
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat für Aufsehen gesorgt. Der Fall behandelt die rechtlichen Grenzen zwischen Steuerberatung und Rechtsdienstleistungen. Ein Steuerberater, der in einer langjährigen Freundschaftsbeziehung zu seinen Mandanten stand, sah sich mit einer Klage der Rechtsanwaltskammer Freiburg konfrontiert, die ihm einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorwarf. Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass der Steuerberater in diesem Fall unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbracht hatte und somit gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Hintergrund und Verlauf des Verfahrens
Die Klägerin, die Rechtsanwaltskammer Freiburg (RAK), klagte gegen den Steuerberater, der nicht nur steuerliche, sondern auch familiäre Angelegenheiten seiner Mandanten F und M behandelte. Der Beklagte entwarf eine Trennungsfolgenvereinbarung sowie einen Ehevertrag, die weitreichende Regelungen zu Unterhaltsverzicht, Gütertrennung und Erbverzicht enthielten. Diese Vereinbarung wurde am 25. Juni 2021 in der Schweiz notariell beurkundet. Die RAK argumentierte, dass die Tätigkeit des Steuerberaters einen klaren Verstoß gegen das RDG darstelle, während das Landgericht Freiburg zunächst die Klage abwies und die Beratung als unentgeltlichen Freundschaftsdienst einstufte.
Das OLG Karlsruhe schloss sich jedoch nicht dieser Sichtweise an. Die Richter:innen hoben die Entscheidung des Landgerichts auf und führten aus, dass die erbrachte Dienstleistung als unzulässig zu betrachten sei. Wichtige Punkte in der Argumentation des OLG waren:
– Unerlaubte Rechtsdienstleistung: Der Steuerberater hatte im Rahmen seiner Tätigkeit Verträge entworfen, was eine rechtliche Prüfung erforderte und somit eine Rechtsdienstleistung darstellt.
– Interessen-Kollision: Die gleichzeitige Beratung beider Eheleute führte zu einem Interessenkonflikt, da die Interessen von F und M widersprüchlich waren.
– Fehlendes Näheverhältnis: Das persönliche Verhältnis zwischen dem Steuerberater und der Ehefrau M erfüllte nicht die Voraussetzungen für eine zulässige Ausnahme im Rahmen des RDG.
Relevanz des Urteils für die Praxis
Das Urteil des OLG Karlsruhe sendet ein klares Signal an Steuerberater und rechtliche Berater: Die Grenzen zwischen verschiedenen Beratungsdiensten müssen strikt eingehalten werden. Die Richter:innen betonen, dass unentgeltliche Rechtsberatung nicht die gleichen Freiheiten genießen darf wie die rechtskonforme Unterstützung durch Anwälte, die strengen Regeln unterliegen, um die Interessen ihrer Mandanten zu schützen.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und rechtlicher Klarheit in der Beratungspraxis. Steuerberater müssen darauf achten, dass sie keine rechtlichen Dienstleistungen erbringen, die über den Rahmen ihrer Befugnisse hinausgehen, um rechtliche Probleme und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.