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EU-Entwaldungsverordnung: Unternehmen vor neuen Herausforderungen und Pflichten

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen in Europa, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe entwaldungsfrei und unter Berücksichtigung lokaler Gesetze gewonnen werden. Diese Verordnung, die am 29. Juni 2023 in Deutschland in Kraft trat, ist Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu minimieren. Angesichts der Komplexität der Regelung und der unklaren Anforderungen müssen Unternehmen sich zügig mit den neuen Pflichten auseinandersetzen.

Umfangreiche Pflichten für Unternehmen

Die EUDR konzentriert sich auf sieben Rohstoffe, die häufig mit Abholzung in Verbindung gebracht werden:

  • Kaffee
  • Kakao
  • Palmöl
  • Soja
  • Rind
  • Kautschuk
  • Holz

Diese Rohstoffe dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie „entwaldungsfrei“ sind. Dies bedeutet, dass die betreffenden Rohstoffe nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Anders als beim Lieferkettengesetz (LkSG) ist die EUDR unmittelbar geltendes Unionsrecht und erfordert keine nationale Umsetzung, was die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften direkt auf die Unternehmen verlagert.

Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen in der EU, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder dem Umfang der Geschäftstätigkeit. Eine klare Definition der betroffenen Unternehmen bleibt jedoch unklar, was die Identifikation der eigenen Pflichten erschwert. Unternehmen müssen elektronische Sorgfaltserklärungen abgeben und die geografische Lage der Anbauflächen ihrer Rohstoffe dokumentieren, um sicherzustellen, dass diese nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen.

Risiken und Sanktionen für Nichtkonformität

Die EUDR sieht strenge Sanktionen vor, die von Geldbußen bis hin zu Ausschlüssen von öffentlichen Vergabeverfahren reichen. Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, riskieren finanzielle Einbußen von bis zu vier Prozent ihres internationalen Nettojahresumsatzes. Darüber hinaus wird die EU-Kommission eine Liste von Unternehmen veröffentlichen, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, was erhebliche Reputationsschäden zur Folge haben kann.

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Die ursprünglich für Ende 2024 vorgesehene Geltungsfrist wurde auf den 30. Dezember 2025 verschoben, während für Klein- und Kleinstunternehmen eine Frist bis zum 30. Juni 2026 gilt. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um sich gründlich auf die bevorstehenden Anforderungen vorzubereiten, da die EUDR weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette haben wird. Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung der Verordnung sind erheblich und erfordern ein hohes Maß an Compliance und Transparenz.

Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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