EU-Entwaldungsverordnung: Neue Herausforderungen und Pflichten für Unternehmen ab 2025
Mit der Inkraftsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stehen Unternehmen in der Europäischen Union vor erheblichen neuen Pflichten. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Beschaffung und den Handel mit bestimmten Rohstoffen, die häufig mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen. Die EUDR ist Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, die Entwaldung und damit verbundene Treibhausgasemissionen zu minimieren. Trotz ihrer Relevanz wird die Verordnung in Deutschland bislang nur unzureichend beachtet.
Umfangreiche Anforderungen und betroffene Rohstoffe
Die EU hat sieben Rohstoffe identifiziert, die im Fokus der EUDR stehen: Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rind, Kautschuk und Holz. Diese dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt angeboten oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie als „entwaldungsfrei“ gelten. Dies bedeutet konkret, dass die Rohstoffe nicht auf Flächen produziert werden dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Ein zentrales Merkmal der EUDR ist, dass sie als unmittelbar geltendes Unionsrecht nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dies unterscheidet sich beispielsweise von der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Der ursprüngliche Geltungsbeginn der EUDR war für Ende 2024 vorgesehen, doch dieser wurde zuletzt auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Für Klein- und Kleinstunternehmen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2026. Bis dahin müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die umfangreichen Anforderungen der Verordnung erfüllen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Sanktionen und Überwachung
Die Überwachung der Einhaltung der EUDR obliegt in Deutschland der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen, darunter Geldbußen von bis zu vier Prozent des jährlichen Nettoumsatzes und der vorübergehende Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Zusätzlich wird die EU-Kommission eine Liste von Unternehmen führen, die gegen die EUDR verstoßen haben, was zu erheblichen Reputationsschäden führen kann.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, elektronische Sorgfaltserklärungen abzugeben und die geographische Herkunft der Rohstoffe genau anzugeben. Dies stellt für viele Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar, da die Anforderungen an die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit sehr hoch sind. Die weitreichenden Pflichten und Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Verordnung erfordern eine zeitnahe Auseinandersetzung mit dem Thema, um für die bevorstehenden Fristen gerüstet zu sein.