Stellplatz oder die Garage zugeparkt? So können Sie sich wehren!

Als Autobesitzer kennt man das Problem nur zu gut: Der eigene Stellplatz oder die Garage ist zugeparkt. Besonders ärgerlich wird es, wenn man dadurch wichtige Termine verpasst oder gar nicht erst zu seinem eigenen Auto gelangen kann. In diesem Artikel geben wir 8 Tipps, wie man in solchen Fällen vorgehen kann.

8 Tipps wenn Ihre Garage oder Ihr Stellplatz zugeparkt wurden

1. Beweise sichern

Wenn man bemerkt, dass der eigene Stellplatz oder die Garage zugeparkt ist, sollte man unbedingt Beweise sichern. Dazu zählen Fotos von dem fremden Fahrzeug, das die Parkfläche blockiert, sowie von dem eigenen Auto und dem Kennzeichen. Diese Beweise können später von großer Bedeutung sein.

2. Vermieter informieren

Ist der Stellplatz oder die Garage Teil einer Mietwohnung oder eines Mietshauses, sollte man unverzüglich den Vermieter informieren. Dieser kann sich dann um das Problem kümmern und gegebenenfalls den Falschparker auf die Missachtung der Hausordnung hinweisen.

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3. Eigentümergemeinschaft einschalten

Wenn es sich bei dem blockierten Stellplatz oder der Garage um einen Teil einer Eigentümergemeinschaft handelt, sollte man die anderen Eigentümer informieren. Diese können dann gemeinsam gegen den Falschparker vorgehen.

4. Ordnungsamt einschalten

Ist der Falschparker nicht bereit, seinen Wagen umzuparken, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Dieses hat die Befugnis, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

5. Anzeige erstatten

Wird der eigene Stellplatz oder die Garage wiederholt von dem gleichen Fahrzeug blockiert, sollte man eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese kann dann gegen den Falschparker vorgehen und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen.

6. Schadensersatzansprüche geltend machen

Wurde das eigene Auto durch den Falschparker beschädigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierbei ist es wichtig, alle Beweise zu sichern und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen.

7. Privatparkplatzschild aufstellen

Um zukünftig das Zuparken des eigenen Stellplatzes oder der Garage zu vermeiden, kann man ein Privatparkplatzschild aufstellen. Dieses weist darauf hin, dass das Parken nur für berechtigte Personen gestattet ist.

8. Rechtliche Schritte einleiten

Wenn alle anderen Maßnahmen keine Wirkung zeigen, kann man rechtliche Schritte gegen den Falschparker einleiten. Hierbei kann ein Anwalt helfen und gegebenenfalls eine Unterlassungsklage oder Schadensersatzforderungen einreichen.

Strafe bei widerrechtlich zugeparkten Ausfahrten?

Wenn ein Stellplatz oder eine Garage widerrechtlich zugeparkt wird, kann eine Strafe fällig werden. Die genaue Strafe variiert jedoch je nach den örtlichen Gesetzen und der Schwere des Verstoßes.

In der Regel handelt es sich bei einer widerrechtlichen Nutzung von privaten Stellplätzen oder Garagen um eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe kann in diesem Fall ein Bußgeld sein, dessen Höhe von der zuständigen Behörde festgelegt wird.

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Bei wiederholtem oder besonders schwerwiegendem Fehlverhalten kann es auch zu einem Abschleppen des Fahrzeugs kommen. In diesem Fall müssen die Kosten für das Abschleppen und gegebenenfalls auch für das Aufbrechen des Schlosses von demjenigen getragen werden, der das Fahrzeug widerrechtlich geparkt hat.

Insgesamt gilt es also, darauf zu achten, dass man nur auf ausgewiesenen und erlaubten Parkflächen sein Fahrzeug abstellt, um Strafen zu vermeiden.

Fazit:

Das Zuparken des eigenen Stellplatzes oder der Garage kann für Autobesitzer sehr ärgerlich sein. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, die man ergreifen kann, um gegen den Falschparker vorzugehen. Es ist wichtig, Beweise zu sichern und gegebenenfalls den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zu informieren. Auch das Einschalten des Ordnungsamts oder eine Anzeige bei der Polizei können hilfreich sein. Wenn das Zuparken wiederholt auftritt, sollte man Schadensersatzansprüche geltend machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

FAQs:

Was kann ich tun, wenn mein Stellplatz oder meine Garage zugeparkt ist?

Man kann Beweise sichern, den Vermieter informieren, die Eigentümergemeinschaft einschalten, das Ordnungsamt einschalten, eine Anzeige erstatten, einen Ersatzparkplatz suchen, Schadensersatzansprüche geltend machen, ein Privatparkplatzschild aufstellen oder rechtliche Schritte einleiten.

Wie kann ich verhindern, dass mein Stellplatz oder meine Garage zugeparkt wird?

Man kann ein Privatparkplatzschild aufstellen oder den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Hilfe bitten.

Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn mein Auto durch einen Falschparker beschädigt wurde?

Ja, man kann Schadensersatzansprüche geltend machen und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen.

Wie oft muss das Zuparken meines Stellplatzes oder meiner Garage auftreten, damit ich eine Anzeige erstatten kann?

Wenn das Zuparken wiederholt auftritt, sollte man eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

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Was kann ich tun, wenn der Falschparker trotz Abmahnung weiterhin meinen Stellplatz oder meine Garage blockiert?

In diesem Fall kann man rechtliche Schritte gegen den Falschparker einleiten und gegebenenfalls eine Unterlassungsklage oder Schadensersatzforderungen einreichen.

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