Jahrestagung der ARGE Mietrecht: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Wohn- und Gewerbemietrecht
Die am 27. und 28. September in Mainz abgehaltene Jahrestagung der ARGE Mietrecht und Immobilien bot eine Plattform für Fachleute, um sich über die neuesten Entwicklungen im Mietrecht auszutauschen. Die Veranstaltung begann mit einer herzlichen Eröffnungsrede von Beate Heilmann, der Vorsitzenden der ARGE, und würdigte das Engagement des langjährigen Vorsitzenden Thomas Hannemann, der zum ersten Ehrenmitglied der ARGE ernannt wurde. Das Programm bot eine Vielzahl an Themen, die für Praktiker im Mietrecht von großer Relevanz sind.
Aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Neuerungen
Die Tagung richtete den Fokus auf verschiedene aktuelle rechtliche Aspekte, die sowohl das Wohnraum- als auch das Gewerbemietrecht betreffen.
– Wohnraum- und Gewerbemietrecht:
- Richterin Simone Wiegand berichtete über die jüngste Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht, insbesondere zur Untervermietung und den Voraussetzungen für die Zerrüttung von Mietverhältnissen.
- Dr. Peter Günter thematisierte die Herausforderungen bei Geschäftsraummietverträgen, speziell unwirksame Klauselkombinationen.
– Datenschutz im Mietrecht:
- Katharina Gündel führte in die Herausforderungen des Datenschutzes im Miet- und WEG-Recht ein und betonte die Bedeutung der DSGVO.
– Kautionsanlage:
- Dennis Rehfeld erläuterte die gesetzlichen Grundlagen der Kautionsanlage und stellte innovative Anlageformen wie Wertpapiere und ETFs vor.
– Kündigungen und Mietpreisbremsen:
- Elmar Streyl diskutierte die Auswirkungen der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf Kündigungen, während Dr. Carsten Brückner die Regelungen zur Mietpreisbremse beleuchtete.
Neuerungen im WEG-Recht und Herausforderungen für Verwalter
Ein bedeutendes Thema der Tagung war der „Paradigmenwechsel“ durch das WEG-Reformgesetz (WeMoG).
– Vermögensbericht und Duldungspflichten:
- Dr. Bettina Brückner thematisierte die neue Verantwortung der Eigentümergemeinschaften, während Dr. David Greiner die Schwierigkeiten des Vermögensberichts nach § 28 Abs. 4 WEG ansprach.
– Haftungsrisiken durch beA:
- Hubert Fleindl wies auf die Haftungsfalle beim Versand von Schriftätzen über das beA hin und stellte die damit verbundenen Prozessvoraussetzungen dar.
– Modernisierungsmieterhöhungen:
- Astrid Siegmund stellte die Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 Abs. 3a BGB vor und erläuterte den damit verbundenen Systemwechsel.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen geselligen Abend mit einem Barbecue und einem traditionellen Kickerturnier, das den Teilnehmern die Möglichkeit bot, sich in lockerer Atmosphäre auszutauschen und zu vernetzen.