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BGH-Urteil zur DSGVO: Erleichterung für Schadensersatzansprüche nach Datenschutzverstößen im Scraping-Komplex gegen Meta

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem ersten Leitentscheidungsverfahren nach der Einführung eines neuen Gesetzes zur Klärung von DSGVO-Schadensersatzansprüchen ein wegweisendes Urteil gefällt. Im Mittelpunkt steht der Facebook-Mutterkonzern Meta, der sich im sogenannten Scraping-Komplex verantworten muss. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Nutzern und die Verantwortung von Unternehmen im Bereich Datenschutz haben.

Der Scraping-Komplex: Ein Datenleck und seine Folgen

Der Streitfall entstammt einem Vorfall aus dem April 2021, als Cyberkriminelle ein von Facebook bereitgestelltes Tool ausnutzten, um mittels automatisierter Eingaben mehr als 530 Millionen Telefonnummern mit den dazugehörigen Nutzerprofilen zu verknüpfen. Dies geschah durch das sogenannte „Scraping“, bei dem die Voreinstellungen des Kontakt-Import-Tools von Facebook eine breite Zugänglichkeit der Daten ermöglichten. In Deutschland klagten zahlreiche betroffene Nutzer auf immateriellen Schadensersatz, jedoch variierte die Rechtsprechung der Instanzgerichte erheblich.

Die zentrale Frage des Verfahrens war, ob Meta einen Datenschutzverstoß begangen hat. Während der BGH die Möglichkeit eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Datenminimierung in Betracht zieht, bleibt unklar, ob die betroffenen Kläger eine wirksame Einwilligung für die Nutzung ihrer Daten erteilt hatten.

BGH-Urteil: Immaterieller Schaden und die Auswirkungen für die Kläger

In seiner Entscheidung stellte der BGH klar, dass bereits ein kurzzeitiger Kontrollverlust über personenbezogene Daten als immaterieller Schaden betrachtet werden kann. Dies könnte für viele Kläger von Bedeutung sein, da sie nun nicht mehr nachweisen müssen, dass der Verlust ihrer Daten spürbare negative Folgen hatte. Allerdings äußerte der BGH auch Bedenken hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes, indem er einen Betrag von etwa 100 Euro als angemessen ansehe, was viele Kläger enttäuschen dürfte.

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Darüber hinaus erkennt der BGH die Notwendigkeit an, auch zukünftige Schäden geltend machen zu können, falls die gestohlenen Daten missbraucht werden. Diese Erkenntnisse könnten nicht nur Auswirkungen auf den aktuellen Fall haben, sondern auch bei zukünftigen Cyber-Angriffen und Datenpannen von Bedeutung sein. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch Ransomware und andere Angriffe, wie sie im jüngsten Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervorgehoben wurden, ist es wahrscheinlich, dass ähnliche Rechtsfragen in naher Zukunft erneut aufgeworfen werden.

Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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