Folgen des Ampel-Aus: Wichtige Vorhaben für die Anwaltschaft in Gefahr
Das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition hat bedeutende Auswirkungen auf zahlreiche wichtige Vorhaben für die Anwaltschaft. Durch die materielle Diskontinuität der Gesetzgebung müssen begonnen Projekte in der neuen Legislaturperiode erneut angestoßen werden. Während der Bundestag jedoch nicht seine gesamte Arbeit einstellen muss, stehen einige zentrale Themen für Juristen auf der Kippe. Hier ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben.
Kritische Gesetzesvorhaben für die Anwaltschaft
1. Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 war bereits ausgehandelt und hätte die Rechtsanwaltsvergütung sowie die Gerichtskosten erhöhen sollen. Dabei waren die Bundesländer in die Verhandlungen eingebunden. Trotz Zusicherungen von der SPD-Fraktion und dem Bundeskanzleramt, dass dieses Anliegen von Bedeutung sei, scheiterte der Entwurf an der Ressortabstimmung und kam nicht im Bundestag zur Debatte. Die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung zum 1. Januar 2025 ist daher stark gefährdet.
2. Sammelanderkonten
Der Nichtanwendungserlass für Sammelanderkonten läuft zum Ende des Jahres aus, was Banken dazu zwingt, sich auf die Kündigung dieser Konten vorzubereiten. Diese Konten sind für die anwaltliche Praxis von großer Bedeutung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat bereits Gespräche mit den relevanten Rechtspolitikern der Ampel-Koalition geführt und drängt auf eine rechtliche Lösung zur Sicherstellung der Sammelanderkonten. Die Entwicklung bleibt jedoch angespannt, da die politischen Verhältnisse sich geändert haben.
3. beA-Kommunikation mit den Finanzämtern
Der Finanzausschuss hat entschieden, die Kommunikation der Anwaltschaft mit den Finanzämtern über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu verbieten. Dieses Gesetz muss nun im Bundesrat bearbeitet werden, wobei die Korrektur für diesen Herbst angestrebt wird. Ob dies gelingt, ist jedoch unsicher.
4. Resilienz des Rechtsstaates
Die Stärkung der Resilienz des Rechtsstaates ist ein zentrales Anliegen des DAV. Ein Entwurf zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts liegt vor und wird von einer breiten Mehrheit im Bundestag unterstützt. Der DAV wird an der geplanten Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. November 2024 teilnehmen, um für eine zügige Verabschiedung des Entwurfs zu plädieren.
Ausblick und Herausforderungen
Der DAV wird die Legislative dazu drängen, ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen und die wichtigen Vorhaben für die Anwaltschaft und den Rechtsstaat voranzutreiben. Es bleibt zu hoffen, dass trotz der politischen Turbulenzen ein sachlicher Austausch möglich ist und die relevanten Gesetzesvorhaben nicht ins Stocken geraten. Die Zeit drängt, denn der angekündigte „Herbst der Entscheidungen“ darf nicht zu einem Stillstand in der Gesetzgebung führen. Der DAV wird weiterhin aktiv mit den Rechtspolitikern kommunizieren, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern der Union, um die notwendigen Unterstützungen zu gewinnen.