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Widerruf XXL Lutz: Wie Sie Ihre Möbelbestellung widerrufen können

Wenn Sie bei XXL Lutz Möbel bestellen, können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf kann entweder schriftlich oder telefonisch erfolgen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Widerruf korrekt durchführen und welche Fristen Sie dabei einhalten müssen.

Was bedeutet Widerruf?

Bevor wir näher auf den Widerruf bei XXL Lutz eingehen, möchten wir Ihnen erklären, was Widerruf überhaupt bedeutet. Das Widerrufsrecht gibt Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit, eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie können das Widerrufsrecht nutzen, wenn Sie online oder telefonisch bei einem Händler bestellen.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei XXL Lutz?

Bei XXL Lutz beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie die Ware erhalten haben. Innerhalb von 14 Tagen können Sie die Ware zurückgeben und den Kaufvertrag widerrufen. Wichtig ist, dass Sie den Widerruf schriftlich oder telefonisch mitteilen.

Wie können Sie den Widerruf bei XXL Lutz durchführen?

Den Widerruf bei XXL Lutz können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail erklären. Die für Sie relevante Emailadresse finden Sie hier. Dafür müssen Sie eine eindeutige Erklärung abgeben, dass Sie den Kaufvertrag widerrufen möchten. Es reicht jedoch auch aus, wenn Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. In diesem Fall gilt die Rücksendung als Widerruf.

Welche Fristen müssen Sie beim Widerruf einhalten?

Wie bereits erwähnt, haben Sie bei XXL Lutz 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Ware erhalten haben. Wenn Sie die Ware zurücksenden, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen tun. Wichtig ist, dass die Ware unbeschädigt und originalverpackt ist.

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Wer trägt die Kosten für den Widerruf bei XXL Lutz?

Die Kosten für den Widerruf trägt in der Regel der Verbraucher. Das bedeutet, dass Sie die Versandkosten für die Rücksendung der Ware selbst tragen müssen. Es sei denn, die gelieferte Ware weist Mängel auf oder entspricht nicht der bestellten Ware.

Welche Folgen hat der Widerruf bei XXL Lutz?

Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, muss XXL Lutz Ihnen alle geleisteten Zahlungen zurückzahlen. Das gilt auch für die Lieferkosten. XXL Lutz hat dafür 14 Tage Zeit, nachdem der Widerruf bei ihnen eingegangen ist.

Fazit

Der Widerruf bei XXL Lutz ist eine einfache Möglichkeit, eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Wichtig ist, dass Sie die Frist einhalten und den Widerruf schriftlich oder telefonisch erklären. Wenn Sie die Ware zurücksenden, müssen Sie dafür sorgen, dass sie unbeschädigt und originalverpackt ist.

FAQs

  1. Kann ich den Widerruf auch per Fax erklären? Ja, Sie können den Widerruf auch per Fax erklären: Faxnummer 0931 / 35 95 50 33. Es ist jedoch empfehlenswert, den Widerruf schriftlich oder telefonisch zu erklären, da ein Fax eventuell nicht rechtzeitig bei XXL Lutz eingeht.
  2. Was passiert, wenn ich die Frist für den Widerruf bei XXL Lutz verpasse? Wenn Sie die Frist für den Widerruf bei XXL Lutz verpassen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, den Kaufvertrag zu widerrufen. Sie sind dann verpflichtet, die Ware zu behalten und den Kaufpreis zu bezahlen.
  3. Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben? Nein, Sie müssen bei XXL Lutz keinen Grund für den Widerruf angeben. Sie können den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  4. Was muss ich beachten, wenn ich die Ware zurücksende? Wenn Sie die Ware zurücksenden, müssen Sie dafür sorgen, dass sie unbeschädigt und originalverpackt ist. Außerdem sollten Sie die Ware ausreichend frankieren und versichern, damit sie nicht auf dem Transportweg beschädigt wird.
  5. Kann ich den Widerruf bei XXL Lutz auch mündlich erklären? Ja, Sie können den Widerruf auch telefonisch erklären. Es ist jedoch empfehlenswert, den Widerruf schriftlich zu erklären, da Sie so einen Nachweis über den Widerruf haben.
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Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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