Verspätete Anwältin scheitert mit Wiedereinsetzungsantrag: AGH weist unzureichende Planung und mangelnde Sorgfalt zurück
Die Verspätung einer Anwältin zu einem wichtigen Gerichtstermin führte zu einem abgelehnten Wiedereinsetzungsantrag vor dem Anwaltsgerichtshof (AGH) in Hamm. Die Entscheidung wirft Fragen zur Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten auf und verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung für Gerichtstermine.
Verspätung und Antrag auf Wiedereinsetzung
Am 23. August 2024 erschien eine Anwältin verspätet zu ihrem Gerichtstermin und beantragte am 29. August 2024 per Telefax die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Als Gründe für ihre Verspätung nannte sie Verkehrsprobleme und Orientierungslosigkeit im Gerichtsgebäude. Der Anwaltsgerichtshof wies jedoch den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht vorlagen.
Die Richter:innen des AGH beschäftigten sich zunächst mit der Zulässigkeit des Antrags, der zwar nicht abschließend geklärt wurde, jedoch in seiner Unbegründetheit unstrittig war. Der AGH stellte fest, dass der Wiedereinsetzungsantrag, auch wenn er per Telefax eingereicht wurde, nicht den erforderlichen Nachweis für ein unverschuldetes Versäumnis erbrachte.
Mangelnde Sorgfalt und Planung
Zentral für die Ablehnung des Antrags war die mangelnde Sorgfalt der Anwältin bei der Planung ihrer Anreise. Der AGH hob hervor, dass sie für die 75 Kilometer lange Strecke lediglich 75 Minuten eingeplant hatte, was eine unrealistische Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h voraussetzte. Insbesondere in städtischen Gebieten sei dies nicht realistisch, da potenzielle Verkehrsbehinderungen nicht eingeplant wurden.
Zusätzlich versäumte die Anwältin, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Sie hatte kein funktionierendes Mobiltelefon dabei, um im Fall einer Verspätung das Gericht rechtzeitig zu informieren, und auch ihren Anwaltsausweis nicht mitgeführt, was zu weiteren Verzögerungen führte. Trotz der Möglichkeit, an einer Tankstelle oder einem Rastplatz anzuhalten, um das Gericht über ihre Verspätung zu informieren, unternahm sie keine ausreichenden Schritte zur Schadensbegrenzung.
Abschließend gab die Anwältin an, sich im Gerichtsgebäude verlaufen zu haben. Der AGH zeigte sich unbeeindruckt und merkte an, dass es unrealistisch sei, sich in einem solchen Umfeld zu verirren. Die Richter:innen verwiesen darauf, dass es von einer gewissenhaften Anwältin zu erwarten gewesen wäre, Justizmitarbeiter:innen nach dem Weg zu fragen.
Die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs betont die Bedeutung von Sorgfalt und Vorbereitung im Anwaltsberuf und fordert von Rechtsanwälten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten.