„Gesichtserkennung durch die Polizei: Rechtliche Hürden und technische Herausforderungen“
Die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Diskussion um die Nutzung biometrischer Gesichtserkennung durch die Polizei neu entfacht. Während zwei Journalisten mithilfe eines alten Fahndungsfotos und der kommerziellen Plattform PimEyes Klette aufspürten, stellt sich die Frage, warum die Polizei nicht über ähnliche Befugnisse verfügt. Diese Thematik wirft nicht nur rechtliche, sondern auch datenschutzrechtliche Bedenken auf.
Funktionsweise und Herausforderungen der Gesichtserkennung
Die biometrische Gesichtserkennung basiert auf der Analyse charakteristischer Merkmale eines Gesichts, wie dem Verhältnis der Augen zu anderen Gesichtsmerkmalen. Diese Merkmale werden in digitale Daten, sogenannte Templates, umgewandelt. Dabei werden nicht die Fotos selbst verglichen, sondern diese digitalen Muster. Unternehmen wie Clearview und PimEyes sammeln riesige Datenmengen aus dem Internet. Im Jahr 2022 speicherte PimEyes bereits rund 2,2 Milliarden Fotos, während Clearview sogar 20 Milliarden Bilder akquiriert hatte.
Die Bundesregierung plant im Rahmen eines Sicherheitspakets, das nach dem islamistischen Anschlag in Solingen initiiert wurde, der Polizei den „nachträglichen biometrischen Abgleich mit allgemein zugänglichen Daten aus dem Internet“ zu ermöglichen. Diese Änderungen hätten bedeuten können, dass die Polizei Zugang zu einer viel breiteren Datenbasis erhält, um unbekannte Personen zu identifizieren und den Aufenthaltsort untergetauchter Verdächtiger zu ermitteln. Doch das Innenministerium unter Nancy Faeser (SPD) hat bisher keinen klaren Plan, wie eine solche Maßnahme in der Praxis umgesetzt werden könnte. Eine Zusammenarbeit mit privaten Anbietern wie PimEyes oder Clearview steht auf der Kippe, da deren Datenbanken von Datenschützern als illegal erachtet werden.
Politische Hürden und die Zukunft der Gesichtserkennung
Die Diskussion um die biometrische Gesichtserkennung hat auch zu politischen Auseinandersetzungen geführt. Eine Woche vor der Beschlussfassung des Sicherheitspakets im Bundestag haben die Ampel-Fraktionen wichtige Einschränkungen in die Gesetzgebung eingebaut. Die Polizei darf die neue Methode nur dann anwenden, wenn die Bundesregierung zuvor die technische Durchführung in einer Rechtsverordnung klärt. Zudem ist der Einsatz nur zur Aufklärung oder Verhütung besonders schwerer Straftaten erlaubt.
Am 18. Oktober wurde das Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen, doch im Bundesrat kam es zu einem Stopp. Die CDU/CSU-regierten Länder verweigerten die notwendige Zustimmung, was das Gesetz potenziell vorläufig zum Scheitern bringen könnte. Lediglich eine Regelung zur Internet-Gesichtserkennung im Asylgesetz überstand die Abstimmung. Hierbei darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Identität von asylsuchenden Personen ohne Papiere mit Hilfe von Internetfotos feststellen.
Diese Entwicklungen zeigen, dass Innenministerin Faeser sich bald in der Verantwortung sehen wird, die praktischen Aspekte der biometrischen Gesichtserkennung zu klären, um die Bedenken bezüglich Datenschutz und rechtlicher Grundlage zu adressieren.