NachrichtenVersicherungsrecht

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Anwälte: Notwendigkeit, Optionen und optimale Gestaltung

Die Absicherung gegen Berufs­un­fä­higkeit zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Anwältinnen und Anwälte. Trotz der bestehenden Versicherungsmöglichkeiten über Versorgungswerke ist die private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung oft unerlässlich, um echte Absicherungs­lücken zu vermeiden. In diesem Artikel werden die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Versorgungswerken und der privaten Absicherung näher beleuchtet.

Unzureichende Absicherung durch Versorgungswerke

Die Satzungen der verschiedenen Versorgungswerke zeigen, dass die Absicherung gegen Berufs­un­fä­higkeit oft nur in extremen Fällen greift. So ist beispielsweise im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, dass eine Berufs­un­fä­hig­keitsrente nur dann gezahlt wird, wenn die Anwältin oder der Anwalt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig sein kann und die Tätigkeit vollständig eingestellt wird. Auch in Rheinland-Pfalz müssen Anwälte ihre berufliche Tätigkeit einstellen, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Diese Regelungen führen dazu, dass Anwälte im Falle einer teilweisen Berufs­un­fä­higkeit oft leer ausgehen. Während die Versorgungswerke nur in extremen Fällen leisten, kann eine private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung bereits bei einer Einschränkung von mehr als 50 Prozent der Arbeitsfähigkeit greifen. Damit bleibt Anwälten die Möglichkeit, auch weiterhin beruflich aktiv zu sein, während sie gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Optimale Gestaltung der privaten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung

Die Wahl der richtigen privaten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung ist entscheidend. Die Angebote sind sehr unterschiedlich, und Anwälte sollten darauf achten, dass ihre Versicherung folgende Aspekte berücksichtigt:

Verzicht auf konkrete Verweisung: Einige Versicherer bieten Bedingungen, bei denen es nicht darauf ankommt, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Dies ist besonders wichtig, falls die Anwältin oder der Anwalt ihre Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann.

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Umorganisation: Für Selbständige ist das Risiko einer Umorganisation ein erheblicher Faktor. Versicherungen, die auf die Möglichkeit der Umorganisation verzichten, bieten zusätzlichen Schutz, da sie die Absicherung auch dann gewährleisten, wenn eine Umstrukturierung der beruflichen Tätigkeit möglich ist.

Nahtstelle zwischen Kranken- und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung: Es ist wichtig, dass die Bedingungen beider Versicherungen harmonieren. Anwälte sollten darauf achten, dass ihr Berufs­un­fä­hig­keits­versicherer die Einschätzung des Krankenversicherers anerkennt, um im Falle einer Erkrankung nicht zwischen den Stühlen zu sitzen.

Zusammengefasst ist es für Anwältinnen und Anwälte von großer Bedeutung, eine fundierte Entscheidung über ihre Absicherung gegen Berufs­un­fä­higkeit zu treffen. Insbesondere die private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung bietet viele Vorteile, die in Kombination mit einer bestehenden gesetzlichen Absicherung eine umfassende Sicherheit bieten können.

Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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