Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte: Notwendigkeit, Optionen und optimale Gestaltung
Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Anwältinnen und Anwälte. Trotz der bestehenden Versicherungsmöglichkeiten über Versorgungswerke ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung oft unerlässlich, um echte Absicherungslücken zu vermeiden. In diesem Artikel werden die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Versorgungswerken und der privaten Absicherung näher beleuchtet.
Unzureichende Absicherung durch Versorgungswerke
Die Satzungen der verschiedenen Versorgungswerke zeigen, dass die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oft nur in extremen Fällen greift. So ist beispielsweise im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nur dann gezahlt wird, wenn die Anwältin oder der Anwalt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig sein kann und die Tätigkeit vollständig eingestellt wird. Auch in Rheinland-Pfalz müssen Anwälte ihre berufliche Tätigkeit einstellen, um Anspruch auf eine Rente zu haben.
Diese Regelungen führen dazu, dass Anwälte im Falle einer teilweisen Berufsunfähigkeit oft leer ausgehen. Während die Versorgungswerke nur in extremen Fällen leisten, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Einschränkung von mehr als 50 Prozent der Arbeitsfähigkeit greifen. Damit bleibt Anwälten die Möglichkeit, auch weiterhin beruflich aktiv zu sein, während sie gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Optimale Gestaltung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Wahl der richtigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend. Die Angebote sind sehr unterschiedlich, und Anwälte sollten darauf achten, dass ihre Versicherung folgende Aspekte berücksichtigt:
– Verzicht auf konkrete Verweisung: Einige Versicherer bieten Bedingungen, bei denen es nicht darauf ankommt, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Dies ist besonders wichtig, falls die Anwältin oder der Anwalt ihre Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann.
– Umorganisation: Für Selbständige ist das Risiko einer Umorganisation ein erheblicher Faktor. Versicherungen, die auf die Möglichkeit der Umorganisation verzichten, bieten zusätzlichen Schutz, da sie die Absicherung auch dann gewährleisten, wenn eine Umstrukturierung der beruflichen Tätigkeit möglich ist.
– Nahtstelle zwischen Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung: Es ist wichtig, dass die Bedingungen beider Versicherungen harmonieren. Anwälte sollten darauf achten, dass ihr Berufsunfähigkeitsversicherer die Einschätzung des Krankenversicherers anerkennt, um im Falle einer Erkrankung nicht zwischen den Stühlen zu sitzen.
Zusammengefasst ist es für Anwältinnen und Anwälte von großer Bedeutung, eine fundierte Entscheidung über ihre Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu treffen. Insbesondere die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet viele Vorteile, die in Kombination mit einer bestehenden gesetzlichen Absicherung eine umfassende Sicherheit bieten können.