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Vorteile und Herausforderungen der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs­haftung (PartmbB) für Anwälte

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs­haftung (PartmbB) erfreut sich unter Anwälten großer Beliebtheit und bietet zahlreiche Vorteile. Im Jahr 2024 gibt es über 170.000 Mitglieder in den Rechts­anwalts­kammern, wobei die PartmbB mit rund 3.200 Gesellschaften die vorherrschende Sozietätsform darstellt. Angesichts der Rückläufigkeit der Einzelanwälte und der geringen Anzahl an GmbH & Co.KGs, die als Alternativen zur PartmbB in Betracht gezogen werden, stellt sich die Frage, was die PartmbB so attraktiv macht und welche wichtigen Aspekte bei der Gründung zu beachten sind.

Vorteile der PartmbB und Gründungsvoraussetzungen

Die PartmbB bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sie zur bevorzugten Wahl für viele Anwälte machen. Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben:

Haftungsbeschränkung: Im Gegensatz zu einer GbR haften die Gesellschafter der PartmbB nur mit dem Gesellschaftsvermögen für Berufsfehler. Persönliche Haftung für diese Fehler entfällt.
Günstige Versicherung: Bei bis zu zehn Gesellschaftern ist eine Versicherungssumme von 1 Mio. EUR erforderlich, was im Vergleich zu einer GbR (500.000 EUR) vorteilhaft ist.
Einfache Gründung: Der Partnerschaftsvertrag muss lediglich den Anforderungen des § 705 BGB entsprechen und kann formlos erstellt werden. Die Anmeldung beim Partnerschaftsregister erfolgt mit der Versicherungsbestätigung und erfordert kein Mindestkapital.
Steuerliche Vorteile: Die Honorar­ein­nahmen werden von den Gesellschaftern in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuert, was die steuerliche Behandlung vereinfacht.

Die Gründung einer PartmbB erfolgt in der Regel durch einen Formwechsel von einer bestehenden GbR oder einfachen Partnerschaft. Der Gesellschaftervertrag muss entsprechend angepasst werden, und die neuen Registerpflichten sind zu erfüllen. Auch ein Vermögensübergang oder eine Anwachsung bestehender Anteile sind mögliche Wege zur Gründung einer PartmbB.

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Haftungsfragen und Versicherungs­schutz

Ein zentrales Thema bei der PartmbB ist die Haftung für Verbindlichkeiten, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten aus vor der Gründung geschlossenen Mandaten. Die Haftung für Schäden aus fehlerhafter anwaltlicher Berufs­ausübung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, während die Gesellschafter weiterhin persönlich für allgemeine Verbindlichkeiten haften. Dies betrifft insbesondere auch anwalts­typische Tätigkeiten wie Testamentsvollstreckung.

Die Haftung für Altverbindlichkeiten ist komplex. Wenn das Mandatsverhältnis vor der Umwandlung zur PartmbB geschlossen wurde und ein Verstoß danach passiert, könnte die Haftung der Gesellschafter weiterhin bestehen, was rechtlich umstritten ist. Es ist entscheidend, ob man den Zeitpunkt des Mandatsabschlusses oder des Verstoßes für die Haftung heranzieht. Die Regelungen zur PartmbB legen jedoch nahe, dass im Falle eines Verstoßes die beschränkte Haftung gilt und der Versicherungsschutz der PartmbB zur Anwendung kommt.

Insgesamt bietet die PartmbB zahlreiche Vorteile für Anwälte, insbesondere in Bezug auf Haftung und steuerliche Aspekte, was ihren kontinuierlichen Anstieg an Attraktivität erklärt.

Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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