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Verspätete Anwältin scheitert mit Wieder­ein­set­zungs­antrag: AGH weist unzureichende Planung und mangelnde Sorgfalt zurück

Die Verspätung einer Anwältin zu einem wichtigen Gerichts­termin führte zu einem abgelehnten Wieder­ein­setzungs­antrag vor dem Anwalts­gerichtshof (AGH) in Hamm. Die Entscheidung wirft Fragen zur Sorgfaltspflicht von Rechts­anwälten auf und verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung für Gerichtstermine.

Verspätung und Antrag auf Wieder­ein­setzung

Am 23. August 2024 erschien eine Anwältin verspätet zu ihrem Gerichts­termin und beantragte am 29. August 2024 per Telefax die Wieder­ein­setzung in den vorherigen Stand. Als Gründe für ihre Verspätung nannte sie Verkehrs­probleme und Orientierungslosigkeit im Gerichts­gebäude. Der Anwalts­gerichtshof wies jedoch den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen für eine Wieder­ein­setzung nicht vorlagen.

Die Richter:innen des AGH beschäftigten sich zunächst mit der Zulässigkeit des Antrags, der zwar nicht abschließend geklärt wurde, jedoch in seiner Unbegrün­detheit unstrittig war. Der AGH stellte fest, dass der Wieder­ein­setzungs­antrag, auch wenn er per Telefax eingereicht wurde, nicht den erforderlichen Nachweis für ein unverschuldetes Versäumnis erbrachte.

Mangelnde Sorgfalt und Planung

Zentral für die Ablehnung des Antrags war die mangelnde Sorgfalt der Anwältin bei der Planung ihrer Anreise. Der AGH hob hervor, dass sie für die 75 Kilometer lange Strecke lediglich 75 Minuten eingeplant hatte, was eine unrealistische Durchschnitts­geschwindigkeit von 60 km/h voraussetzte. Insbesondere in städtischen Gebieten sei dies nicht realistisch, da potenzielle Verkehrs­behinderungen nicht eingeplant wurden.

Zusätzlich versäumte die Anwältin, angemessene Vorsichts­maßnahmen zu treffen. Sie hatte kein funktionierendes Mobiltelefon dabei, um im Fall einer Verspätung das Gericht rechtzeitig zu informieren, und auch ihren Anwalts­ausweis nicht mitgeführt, was zu weiteren Verzögerungen führte. Trotz der Möglichkeit, an einer Tankstelle oder einem Rastplatz anzuhalten, um das Gericht über ihre Verspätung zu informieren, unternahm sie keine ausreichenden Schritte zur Schadens­begrenzung.

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Abschließend gab die Anwältin an, sich im Gerichts­gebäude verlaufen zu haben. Der AGH zeigte sich unbeeindruckt und merkte an, dass es unrealistisch sei, sich in einem solchen Umfeld zu verirren. Die Richter:innen verwiesen darauf, dass es von einer gewissenhaften Anwältin zu erwarten gewesen wäre, Justizmitarbeiter:innen nach dem Weg zu fragen.

Die Entscheidung des Anwalts­gerichtshofs betont die Bedeutung von Sorgfalt und Vorbereitung im Anwaltsberuf und fordert von Rechts­anwälten ein hohes Maß an Verantwortungs­bewusstsein bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten.

Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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