NachrichtenVerwaltungsrecht

Bundestag beschließt Gesetz zur Förderung von Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2024 in seiner 176. Sitzung eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen, die den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten stärken soll. Mit dieser Entscheidung wird ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Justiz in Deutschland gegangen, der sowohl für Rechtsuchende als auch für die anwaltliche und richterliche Praxis von erheblichem Interesse ist.

Herausforderungen und Potenziale der Videoverhandlungen

Die Einführung von Videoverhandlungen hat seit der COVID-19-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Dennoch fehlt es an belastbaren Daten zur bundesweiten Praxis. Die technische Ausstattung der Gerichte sowie die Akzeptanz von Videoverhandlungen in der Rechtsgemeinschaft sind zentrale Themen, die in den Diskussionen immer wieder aufkommen. Eine Umfrage des Bundesministeriums der Justiz ergab, dass zum Stichtag 30. Juni 2020 bereits rund 435 videokonferenzfähige Gerichtssäle in Deutschland existierten. Dennoch sind viele Details zur Nutzung und den technischen Möglichkeiten der Videoverhandlungen für Rechtsuchende und Prozessbeteiligte nicht transparent.

Um diese Informationslücke zu schließen, wurde das Informationsportal www.videoverhandlung.de ins Leben gerufen. Ziel dieses Portals ist es, eine umfassende Datenbasis zu schaffen, die es Praktikern, Forschern und Entscheidungsträgern ermöglicht, Daten zu Videoverhandlungen zu aggregieren und auszuwerten. Bislang sind bereits etwa 13.000 Datensätze hinterlegt, die wertvolle Einblicke in die Praxis der Videoverhandlungen bieten und die gesetzgeberische sowie administrative Weiterentwicklung digitaler Gerichtsverfahren unterstützen.

Positive Entwicklungen und zukünftige Perspektiven

In sozialen Netzwerken wird häufig über die Ablehnung von Videoverhandlungsanträgen berichtet, was zu einem verzerrten Bild über die Akzeptanz dieser neuen Form der Verhandlung führt. Das Portal videoverhandlung.de hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur die Herausforderungen, sondern auch die positiven Erfahrungen und Erfolge sichtbar zu machen. Praktische Beispiele, wie „Es hat alles hervorragend und technisch einwandfrei geklappt!“, sollen dazu beitragen, Vorbehalte abzubauen und die Nutzung von Videoverhandlungen zu fördern.

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Aktuell konzentriert sich das Projekt auf die ordentliche und Arbeitsgerichtsbarkeit, wobei die Erweiterung auf andere Gerichtszweige bereits angedacht ist. Die wachsende Datenbank wird als wertvolle Ressource für die Praxis und Forschung dienen und die Justiz im digitalen Zeitalter weiterentwickeln. Interessierte werden dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen mit Videoverhandlungen zu teilen und aktiv zur Verbesserung der Datenbasis beizutragen.

Egon Wilmer

Egon Wilmer ist ein engagierter Journalist mit einer besonderen Leidenschaft für Rechtsthemen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner tiefen Neugier für rechtliche Fragen hat er die Website kanzlei-seiten.de gegründet, auf der er regelmäßig über verschiedene Themen aus der Welt des Rechts schreibt. Von aktuellen Gesetzesänderungen bis hin zu komplexen juristischen Fragestellungen bietet Egon auf seiner Plattform gut recherchierte und verständlich aufbereitete Artikel, die sowohl Laien als auch Fachleuten einen echten Mehrwert bieten.

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